Bayerische Akademie für
Naturschutz und Landschaftspflege

Kostenregelung der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL)

Laut Kosten- und Teilnahmeregelung gilt für die Teilnahme an Veranstaltungen der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege Folgendes:

§ 1 Teilnahmebedingungen, Vertragsschluss und Verwaltungsverfahren

An Veranstaltungen der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL) kann grundsätzlich jedermann teilnehmen, sofern nicht im Jahresprogramm der ANL der Teilnehmerkreis eingeschränkt ist. Die Anmeldung zu Veranstaltungen der ANL hat schriftlich zu erfolgen; zulässig sind auch Fax und E-Mail. In der Anmeldung sind Kostenbefreiungstatbestände im Sinne von § 4 anzugeben und gegebenenfalls Bestätigungen der Dienststelle oder des Verbandes beizulegen. Die ANL benachrichtigt den Interessenten von der Entscheidung über die Teilnahme an einer Veranstaltung schriftlich, durch Fax oder durch E-Mail-Nachricht.

§ 2 Grundsätze der Kostenerhebung

Für die Teilnahme an Veranstaltungen werden Kosten (Teilnahmebeitrag und Auslagen) erhoben. Die Höhe der Kosten und die Kostenbefreiung richten sich nach den Bestimmungen dieser Kostenordnung, sofern im Jahresprogramm nicht gesonderte Regelungen für einzelne Veranstaltungen getroffen sind. Die Kosten werden von der ANL vor der Veranstaltung in Rechnung gestellt und sind 7 Tage nach Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug wird automatisch eine Mahnung versandt, welche in der Regel Mahngebühren nach sich zieht.

§ 3 Kosten; Teilnahmebeitrag und Auslagen

Für Veranstaltungen wird grundsätzlich ein Teilnahmebeitrag von 50 Euro pro Veranstaltungstag in Rechnung gestellt. Schüler, Studenten, Teilnehmer am freiwilligen ökologischen oder sozialen Jahr und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst sowie Mitglieder des Fördervereins der ANL haben einen ermäßigten Teilnahmebetrag von 10 Euro pro Veranstaltungstag zu entrichten. Mit dem Teilnahmebeitrag sind die Teilnahmemöglichkeit und anteilig die Referentenkosten abgegolten.

An Auslagen für Unterkunft, Frühstück sowie Mittagessen inkl. einem alkoholfreien Getränk werden für das Bildungszentrum der ANL pro Tag 35,00 Euro in Rechnung gestellt. Die Höhe der Auslagen für Unterkunft und Verpflegung bei Veranstaltungen, die außerhalb von Laufen durchgeführt werden, ergibt sich aus dem Detailprogramm. Weitere Auslagen, die der ANL im Zusammenhang mit der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, können in Rechnung gestellt werden (z.B. Kosten für Kursmaterialien, Busfahrten); in der Rechnung werden diese Kosten gesondert aufgeführt.

Bei Fachtagungen werden die Kosten für Unterkunft und Verpflegung nicht übernommen.
Bei den Veranstaltungen zum Zertifizierten Natur- und Landschaftsführer findet die Kostenregelung der ANL keine Anwendung.

§ 4 Kostenbefreiung

Vom Teilnahmebeitrag sind befreit

  • Beschäftigte im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit, andere Beschäftigte des Freistaats Bayern, der bayerischen Landkreise, der bayerischen kreisfreien Städte und der bayerischen Gemeinden mit Bestätigung ihrer Dienststelle, dass
  • sie in den Bereichen Naturschutz, Umweltschutz, Landschaftspflege, Umweltbildung, Boden, Wasser oder Klima eingesetzt sind und der Besuch spezieller Veranstaltungen aus dienstlichen Gründen erforderlich ist.
  • Mitglieder des Präsidiums der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege,
  • Mitglieder der Naturschutzbeiräte nach Art. 48 BayNatSchG an bayerischen Naturschutzbehörden,
  • Mitglieder und Bewerber der Naturschutzwacht nach Art. 49
  • Biberberater und -manager in Bayern (einschließlich Anwärter),
  • Geschäftsführer und leitende Mitarbeiter von bayerischen Landschaftspflegeverbänden, Naturparkvereinen sowie Umweltbildungseinrichtungen,
  • Gebietsbetreuer in Bayern,
  • Mitglieder und Mitarbeiter anerkannter Naturschutzvereine mit erstem Wohnsitz in Bayern, sofern sie seit mindestens zwei Jahren Mitglied bzw. Mitarbeiter sind,
  • Mitglieder des Bundesweiten Arbeitskreises der staatlich getragenen Bildungsstätten im Natur- und Umweltschutz.

Von den Auslagen sind befreit

  • Beschäftigte im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit, andere Beschäftigte des Freistaats Bayern, der bayerischen Landkreise, der bayerischen kreisfreien Städte und der bayerischen Gemeinden mit Bestätigung ihrer Dienststelle, dass
  • sie in den Bereichen Naturschutz, Umweltschutz, Landschaftspflege, Umweltbildung, Boden, Wasser oder Klima eingesetzt sind und der Besuch spezieller Veranstaltungen aus dienstlichen Gründen erforderlich ist.
  • Mitglieder des Präsidiums der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege,
  • Mitglieder der Naturschutzbeiräte nach Art. 48 BayNatSchG an bayerischen Naturschutzbehörden,
  • Mitglieder und Bewerber der Naturschutzwacht nach Art. 49 BayNatSchG an bayerischen Naturschutzbehörden; umfasst sind auch Mitglieder der Bergwacht und Ortsobmänner des Bayerischen Bauernverbandes, sofern sie als Naturschutzwächter eingesetzt werden und dies von der jeweils zuständigen Naturschutzbehörde bestätigt wird,
  • Biberberater und -manager in Bayern (einschließlich Anwärter),
  • Mitglieder des Bundesweiten Arbeitskreises der staatlich getragenen Bildungsstätten im Natur- und Umweltschutz.

Von der Erhebung der Kosten kann auf Antrag ausnahmsweise ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn dies sonst nach Lage des Einzelfalls zu einer unbilligen Härte führt.

§ 5 Absage von Veranstaltungen

Änderungen des Programms und die Möglichkeit der Absage von Veranstaltungen, z. B. bei nicht ausreichender Anzahl eingegangener Anmeldungen, Ausfall von Referenten oder höherer Gewalt, bleiben der ANL vorbehalten. Im Falle einer Absage der Veranstaltung werden bereits entrichtete Teilnahmebeiträge voll zurück erstattet. Weitere Ansprüche sind daraus nicht abzuleiten. Die ANL bemüht sich um rechtzeitige Information und bittet um Überprüfung des E-Mail-Eingangs vor der Anreise zur Veranstaltung. Ansprüche des Teilnehmers wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung seitens der ANL bleiben unberührt.

§ 6 Absagekonditionen

Sollte ein Teilnehmer nach Bestätigung seiner Anmeldung an der Teilnahme verhindert sein, bittet die ANL um sofortige Benachrichtigung. Ein kostenfreier Rücktritt von einer verbindlichen Anmeldung ist aus organisatorischen Gründen nur bis 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn bei Erstattung der Teilnehmergebühren möglich. Zu zahlen sind ggf. Stornogebühren für aufgrund der Buchung von der ANL eingegangene Verpflichtungen.

Bei nicht zeitgerechtem Rücktritt wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15% der Teilnehmergebühr, mindestens aber 15 € zuzüglich der Kosten für eingegangene Verpflichtungen, erhoben. Wenn die ANL keine schriftliche Abmeldung erhält, wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig. Diese Regelungen gelten auch bei den nach § 4 vom Teilnahmebeitrag befreiten Teilnehmern. Hiervon unberührt bleibt ein Rücktritt, der durch eine nachgewiesene Erkrankung des Teilnehmers oder durch eine von der ANL zu vertretende Pflichtverletzung bedingt ist.

§ 7 Datenschutz

Mit der Anmeldung stimmt der Teilnehmer der Verarbeitung der personenbezogenen Daten mittels EDV zu. Die Anmeldedaten (Name, ggf. Institution, Anschrift, Telefon, E-Mail) werden in einer internen Datenbank der ANL zur Weiterverarbeitung abgespeichert und ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Veranstaltungen der ANL verwendet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und sind auch nicht von Dritten einsehbar. Der Teilnehmer kann jederzeit die Löschung seiner Daten beantragen.

§ 8 Haftung

Für Personen- oder Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Veranstaltung entstehen, wird keine Haftung übernommen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist und soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.